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By Fachschaftsrat •
Aktuelle Hinweise vom Studiendekanat zum Prüfungszeitraum ab 26.1.2022 für das verbleibende Wintersemester 2021/22Aktuelle Hinweise zum Prüfungszeitraum ab 26.1.2022 für das verbleibende
Wintersemester 2021/22
Stand 25.1.2022
Für den bevorstehenden Prüfungszeitraum des Wintersemesters 2021/22 gelten
für die Medizinische Fakultät unverändert weiterhin vorrangig die Regularien
des Krisenstabes der Hochschulmedizin und damit das hierauf basierende
Hygienekonzept unserer Fakultät.
Im Hinblick auf Rücktritts-/Abmeldefristen, Testpflichten für
Präsenz-Prüfungen und die Durchführung von Online-Fernprüfungen wurden
unsere Vorgaben noch einmal mit den diesbezüglichen, vom Rektorat der TUD
präzisierten Regularien abgestimmt. Das bedeutet konkret:
1. Präsenzprüfungen sind entsprechend des Hygiene- und Lehrkonzeptes
der MFD gestattet (d.h. mit Kontaktnachverfolgung und MNS-Pflicht):
https://eportal.med.tu-dresden.de/studienorganisation/corona/uebersicht
2. Es besteht generelle Maskenpflicht auf dem Campus entsprechend den
Vorgaben der Hochschulmedizin (chirurgischer MNS gestattet, sofern nicht
FFP2-Masken in besonderen Kliniken vorgeschrieben sind).
3. Für alle Präsenzprüfungen ist ein tagesaktueller Test nötig.
Studierende nutzen bitte vorrangig die bereits ausgeteilten Schnelltests.
Geimpfte (mindestens 2x geimpft) und Genese (innerhalb der 90 Tage Frist)
können, wie bisher, mit Selbsttest daheim testen. Das Resultat ist gemäß
Hygienekonzept im ePortal zu dokumentieren. Ungeimpfte und Nichtgenesene
müssen ein gültiges offizielles Testzertifikat vorweisen bzw. – wenn das
jeweilige Fach dieses Angebot macht – vor Ort unter Aufsicht getestet
werden.
Bei Bedarf stellt das Referat Lehre zusätzliche Tests für Prüfungstermine
zur Verfügung.
4. Anlehnend an das erneute Entgegenkommen der TU-Leitung bezüglich der
erweiterten Abmeldefristen in den Bachelor- und Masterstudiengängen gilt ab
sofort bis zum Ende des Wintersemesters 2021/22 an der MFD, dass in allen
Studiengängen der MFD (Staatsexamens-, Bachelor- und Masterstudiengänge) ein
Rücktritt bzw. eine Abmeldung von der fakultätsinternen
Prüfung/Erfolgskontrolle ohne Angabe von Gründen bis 1 Tag vor der Prüfung
(24 Uhr des Tages vor der Prüfung) möglich ist (gemäß Beschluss des
Dekanatsgremiums vom 24.1.2022).
5. Online-Fern-Prüfungen sind entsprechend der Vorgaben der TU
gestattet. Zu beachten ist dabei gemäß der Handreichung zum Digitalen Prüfen
der TU, dass für die Prüfungsteilnahme der Verarbeitung der
personenbezogenen Daten zuzustimmen ist. Für diese Einwilligung ist in OPAL
im jeweiligen Kurs vom Prüfer ein sog. Einwilligungsbaustein zur Verfügung
zu stellen. Für die Videoaufsicht (die seitens des Faches zu garantieren
ist) muss durch die Studierenden über den gesamten Prüfungszeitraum eine
Kamera eingeschaltet bleiben. Dabei werden keine Daten gespeichert oder
weiterverarbeitet. Ein Kameraschwenk kann nur bei konkretem Verdacht auf
Täuschung gefordert werden.
Näheres siehe
https://tu-dresden.de/studium/im-studium/coronavirus/pruefungen
Wir wünschen einen guten Prüfungsverlauf!
Ihr Studiendekanat
Dr. Susanne Lerm
Leiterin Referat Lehre | Studiendekanat
Technische Universität Dresden
Bereich Medizin - Bereichsverwaltung
Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus
Fakultätsverwaltung
Referat Lehre
Fetscherstr. 74, 01307 Dresden
Tel.: +49 (351) 458-4454
Aktuelle Hinweise vom Studiendekanat zum Prüfungszeitraum ab 26.1.2022 für das verbleibende Wintersemester 2021/22