Jump to content
  • Empfohlen
    Fachschaftsrat
    Fachschaftsrat

    Achtung: Immunitätsnachweis nach § 20a IfSG - Beachtet das Hygienekonzept des Krisenstabs vom UKD!!!

      Neues Hygienekonzept

      Seit dem 12.01. gilt ein neues hygiene Konzept, über dessen Inhalt ihr euch bitte hier informiert. 

      Der Krisenstab hat gestattet, dass die Präsenzlehre MIT Patientenkontakt ab 17.1.2022 wiederaufgenommen werden darf. Haltet euch daher bitte in jeder Hinsicht an das neue Konzept, denn nur so können wir sicherstellen, dass auch im folgenden Semester der UaK erlaubt wird.

      Immunitätsnachweis nach § 20a IfSG

      Nach § 20a IfSG müssen ab 15.03.2022 Personen, die in den Einrichtungen nach § 20a Abs.1 IfSG - u.a. in Krankenhäusern und damit im Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden – tätig sind, geimpft oder genesen im Sinne § 2 Nr.2 oder Nr.4 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sein oder ein ärztliches Zeugnis darüber vorlegen, dass sie auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können.

      Das betrifft auch alle Studierenden der Medizinischen Fakultät!

      Der zeitliche Mindest-Abstand zwischen der Erst- und Zweitimpfung beträgt drei Wochen. Nach der Zweitimpfung kommen nochmals zwei Wochen hinzu, in der sich der volle Schutz entfaltet. Damit gilt der Nachweis eines kompletten Schutzes erst fünf Wochen nach der Erstimpfung. Um den im neuen Infektionsschutzgesetz festgelegten Stichtag für den Nachweis des vollständigen Schutzes einhalten zu können, muss die Erstimpfung spätestens in der letzten Januarwoche erfolgen.

      Mehr Inofs gibts dazu nochmal hier im Eportal:

      https://eportal.med.tu-dresden.de/studienorganisation/corona/uebersicht

       

      Definitionen des Krisenstabes der Hochschulmedizin (veröffentlicht im CARUSnet MF/UKD; Stand 1.2.2022)

      Definition Schutzstatus: "geschützt" und "ungeschützt" im UKD

      Der Schutzstatus (bzw. Immunstatus) ist entscheidend für die Testanforderungen an Mitarbeiter, Patienten und Besucher/Externe. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse zur nunmehr vorherrschenden Omikron-Variante des Coronavirus belegen einen unzureichenden Immunschutz bei alleinig länger zurückliegender vollständiger Impfung und alleinig länger zurückliegender Genesung.

      Daher wurde die Definition in Anlehnung an die Empfehlungen des RKI und PEI angepasst. Ab sofort gilt als geschützt:

      1.Personen mit einer Auffrischimpfung (Boosterimpfung), insgesamt drei Impfungen erforderlich (auch bei jeglicher Kombination mit COVID-19 Vaccine Janssen (Johnson & Johnson))

      2.Geimpfte Genesene ([vollständig] Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion oder Genesene, die eine [vollständige] Impfung im Anschluss an die Erkrankung erhalten haben)

      3.Personen mit einer zweimaligen Impfung, ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag nach der Impfung, gilt auch für COVID-19 Vaccine Janssen (Johnson & Johnson)

      4.Genesene ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests

      (Quelle https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene/Absonderung.html - Aktuell 21.01.)

      Hochgeladen von: Marie-Luise Rohm
    Achtung: Immunitätsnachweis nach § 20a IfSG - Beachtet das Hygienekonzept des Krisenstabs vom UKD!!!




×
×
  • Neu erstellen...

Wichtiger Hinweis

Unsere Seite nutzt Cookies zur Verbesserung der Nutzererfahrung. Mit der weiteren Nutzung erklärst Du Dich mit unserer Datenschutzerklärung einverstanden.