-
By Fachschaftsrat •
Regeln für Finanzanträge- Nachdem der Finanzantrag in der FSR Sitzung bewilligt wurde, könnt Ihr das vorgesehene Geld ausgeben.
- Danach lasst Ihr uns alle Zahlungsnachweise zukommen (z.B. in der Sitzung).
- Jede Quittung und jeder Kassenzettel auf Thermopapier muss im Original und extra noch einmal als Kopie auf normalem Papier eingereicht werden.
- Wenn alles korrekt ist, überweisen wir euch dann das Geld.
- Für Personentransport sind im Finanzantrag verschiedene Fahrtmöglichkeiten im preislichen Vergleich anzugeben (z.B. Privatauto, Bahn, Fernbus, ...) und, außer in begründeten Fällen, das billigste Verkehrsmittel zu bevorzugen.
- Bei Benutzung eines privaten Fahrzeugs bitte die folgende Fahrtkostenpauschale berechnen: 17 Cent pro zu fahrendem Kilometer, für jeden weiteren Fahrgast zusätzlich 2 Cent pro Kilometer. Schreibt bitte eure Berechnung mit der Kilometerzahl in die Postenaufstellung, damit wir alles nachvollziehen können. Bitte unbedingt die Tankbelege aufheben!
- Bedenkt auch die Möglichkeit, den VW-Crafter von Carus Campus zu mieten (für Studierende an der Medizinischen Fakultät kostenlos). Zur kostenlosen Reservierung des Crafters müsst Ihr eine Email an Carus Campus schreiben.
- In jedem Fall einer Benutzung eines Kraftfahrzeuges brauchen wir einen ausgedruckten Streckennachweis (z.B. Bildschirmfoto von Googel Maps), der mit dem Finanzantrag zusammen eingereicht wird.
- Bei Fahrten mit der Bahn außerhalb Sachsens werden auch ICE-Tickets finanziert. Ihr seid aber verpflichtet, Sonderangebote zu beanspruchen.
- Zu den Kosten von Fahrten zu studentischen Kongressen oder dergleichen müssen Teilnehmende i.d.R. 35,- € selbst beitragen. Das müsst Ihr aber nicht in den Antrag mit einrechnen. Diesen Abzug erledigen wir beim Auszahlen eures Geldes. Es ist nur eine Info für euch .
Liebe Kommiliton:innen,
Ihr plant ein studentisches Projekt und es hapert noch etwas mit dem Geld? Wie sicher viele von Euch bereits wissen, unterstützt der FSR Dresden, ebenso wie der FSR MEDiC, gern studentische Projekte im Rahmen seiner Möglichkeiten. Das A und O ist dabei aber ein korrekt gestellter Finanzantrag. Immerhin handelt es sich um öffentliche Gelder! Deswegen hier die Regeln:
1. Finanzanträge müssen spätestens eine Woche vor der ersten Ausgabe zur FSR-Sitzung (donnerstags 18 bis 20 Uhr) persönlich vorgestellt werden.
2. Es werden keine Beträge rückwirkend bezahlt. Das heißt der Finanzantrag muss eindeutig VOR DEM DATUM DER QUITTUNG gestellt und bewilligt werden!
3. Es wird ausschließlich nach Quittung bezahlt. Also gibt es kein Geld im Voraus. Jeder Ausgabeposten muss im Finanzantrag aufgelistet sein.
4. Bei Einzelposten ab 100,- € sind zwei Alternativangebote anzugeben (z.B. als ausgedruckte PDF oder Screenshot). Es ist dann zu begründen, warum sich für das jeweilige Angebot entschieden wurde.
5. Infos zur Abwicklung:
6. Regularien für Reisen und Reisekosten:
Leider können wir natürlich nicht garantieren, jeden Finanzantrag komplett zu bezahlen, weil über jeden Antrag in der Sitzung gesondert nach der Vorstellung abgestimmt wird. Aber ein richtig gestellter Finanzantrag ist schon einmal der erste Schritt
Der Finanzantrag wird online gestellt, muss jedoch von euch persönlich zur FSR-Sitzung vorgestellt werden. Dazu erhaltet ihr Euren Finanzantrag per Mail nach Einreichung automatisch zugeschickt. Wir haben dann den Finanzantrag auch schon elektronisch vorliegen .
Hier geht es zum Antragsformular für Finanzanträge - bitte hier klicken. Bitte wählt einen eindeutigen Namen für euren Antrag (inkl. Jahr), z.B. "bvmd Mitgliederversammlung 08/2022 in Cochstedt".
Zögert bei Unklarheiten/Problemen nicht, uns zu fragen:
Ansprechpersonen
FSR Dresden:
Finanzer: Moritz Brandt
Stellvertreter: Alexander Wottgen
Kontakt: Email schreibenFSR MEDiC:
Uploaded by: Alexander Rothe
Finanzer: Louis Grieser
Stellvertreter: Kira BenzingRegeln für Finanzanträge